Mobbing/Bossing

Mobbing bezeichnet eine systematische Diskriminierung und / oder Anfeindung von Arbeitnehmern durch andere Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Falls die Diskriminierung von Vorgesetzten ausgeht, so bezeichnet man diese auch als Bossing.

Arbeitnehmer sind dem grundsätzlich nicht schutzlos ausgesetzt. So erkennt die Rechtsprechung Unterlassungsansprüche des betroffenen Arbeitnehmers an, wenn dieser gemobbt wird. Allerdings stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob die Geltendmachung solcher Unterlassungsansprüche das Problem löst. Gerade während der diesbezüglichen Streitigkeit kommt es häufig zu einer weiteren Eskalation.

In manchen Fällen erscheint es daher auch ratsam, über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sozial angemessenen Konditionen nachzudenken. Gerade in Fällen von Bossing dokumentiert allein der Umstand, dass es dazu kommt, ein gesteigertes Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dieses Interesse kann der Arbeitnehmer sich "versilbern" lassen, wenn er geschickt verhandelt. Im Idealfall kann er das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer üppigen Abfindung und weitere Zugeständnisse beenden.

Wichtig ist hierbei jedoch die richtige Verhandlungsstrategie. Es ist nachdrücklich davon abzuraten, dass Betroffene selbst Verhandlungen aufnehmen. Das jahrelange Verhandlunggeschick eines Anwaltes, der ständig mit solchen Themen befasst ist, ist unserer Ansicht nach nicht zu ersetzen.

Letztlich muss in jedem Einzelfall im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entschieden werden, welcher Weg der richtige ist. Wir stehen Ihnen dafür jederzeit gerne zur Verfügung.