Fachbereiche

Wir bieten unseren anspruchsvollen Mandanten einen Full-Service von der außergerichtlichen Beratung über Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Kernschwerpunkt unserer Tätigkeit ist das gesamte Arbeitsrecht. Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten in Zusammenhang mit Kündigungen, führen Abfindungsverhandlungen, wehren Abmahnungen ab, prüfen Arbeitszeugnisse, setzen Zeugnisberichtigungsansprüche etc.

Darüber hinaus begleiten wir Sie erforderlichenfalls natürlich auch auf bei sonstigen rechtlichen Fragen und Problemen. So unterstützen wir Sie z.B. gerne auch im Bankrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht.

Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus selbstverständlich auch tatkräftig bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder dem Schutz vor Gläubigervollstreckungen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Ihr rechtliches Problem / Ihr Fall einzuordnen ist und ob dieser einem der obigen Gebiete unterfällt, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir für Ihre spezielle Fragestellung ausnahmsweise nicht über eigene Kernkompetenz verfügen, so empfehlen wir Ihnen gerne eine qualifizierte Partnerkanzlei.Wir bieten unseren anspruchsvollen Mandanten einen Full-Service von der außergerichtlichen Beratung über Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.